Dieses Jahr richtet sich das Programm an an Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler aus dem Themenfeld Future Computing

Mit dem Rückkehrprogramm will das Ministerium für Kultur und Wissenschaft junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zur Rückkehr nach Nordrhein-Westfalen bewegen – Bewerbung bis zum 9. Januar 2025, 16:00 MEZ

Zurück nach Nordrhein-Westfalen – Das Rückkehrprogramm

Ob spannende Projekte oder der Blick über den Tellerrand: Es gibt viele Gründe, warum sich junge Forschende für eine Karrierestation im Ausland entscheiden. Doch es gibt auch mindestens genauso viele Gründe dafür, nach Nordrhein-Westfalen zurückzukehren: NRW ist mit 70 Hochschulen und mehr als 50 außeruniversitären Forschungseinrichtungen der größte Wissenschaftsstandort im Herzen Europas.

Seit 2007 hat das Land NRW rund 60 vielversprechenden jungen Forscherinnen und Forschern die Rückkehr besonders leicht gemacht: Mit jeweils bis zu 1,25 Mio. Euro über fünf Jahre konnten sie im Rahmen des Rückkehrprogramms an einer Universität in NRW eine Nachwuchsgruppe aufbauen.

Das Verfahren gestaltet sich dabei so, dass die Förderzusage personengebunden erfolgt und die Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler dies in die Verhandlungen mit den teilnehmenden Hochschulen in NRW einbringen können. Grundsätzlich besteht dabei die Möglichkeit, auch Zukunftsperspektiven über den Förderzeitraum hinaus zu vereinbaren. Von dieser Möglichkeit wurde in der Vergangenheit intensiv Gebrauch gemacht: Der überwiegende Teil der bisher Geförderten verfügt mittlerweile über eine Professur.

Die Voraussetzungen für eine Bewerbung finden sich in der untenstehenden Ausschreibung sowie den FAQs und gestalten sich im Wesentlichen wie folgt: Die Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler können mindestens zwei und höchstens sechs Jahre exzellente wissenschaftliche Arbeit nach ihrer Promotion nachweisen, arbeiten zum Zeitpunkt der Förderzusage seit mindestens einem Jahr im Ausland, hatten zuvor ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland und setzen sich im Wettbewerb um die jährlich maximal sechs Förderungen durch. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist nicht notwendig.

Ausschreibung 2024 – Future Computing

Die Ausschreibung 2024 richtet sich an Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler aus dem Themenfeld Future Computing.

Das Land Nordrhein-Westfalen verfügt hier bereits über führende Einrichtungen und hat es sich zum Ziel gesetzt, diese hervorragende Position weiter zu stärken. Dabei ist ein weites Verständnis dieses Themenfeldes zugrunde zu legen, sodass beispielsweise Bewerbungen aus den Bereichen der Künstlichen Intelligenz, dem Maschinellen Lernen, dem High-Performance-Computing, der IT- Sicherheit sowie aus dem Quanten- und neuromorphen Computing zulässig sind. Diese Aufzählung ist nicht abschließend und auch Kombinationen dieser Forschungsbereiche sowie weitere Themenfelder sind möglich, sofern das vorgeschlagene Projekt sowie das Profil der Bewerberin bzw. des Bewerbers im Schwerpunkt der Überschrift „Future Computing“ zugerechnet werden kann. Die Relevanz des Forschungsthemas für den Bereich Future Computing muss jedoch deutlich erkennbar sein und im Rahmen des Bewerbungsprozesses überzeugend dargelegt werden. 

Die Liste der in diesem Jahr teilnehmenden Universitäten, die sich bereit erklärt haben, die notwendige Infrastruktur zur Verfügung zu stellen, wird in Kürze an dieser Stelle veröffentlicht.

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung bis zum 9. Januar 2025, 16:00 MEZ über das hier bereitgestellte Tool digital ein: https://nrw-rueckkehrprogramm.ptj.de/

Text und Quelle: Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (https://www.mkw.nrw/themen/wissenschaft/wissenschaftsfoerderung/rueckkehrprogramm; Abruf: 27.11.2024)
Bild von Михаил Докукин auf Pixabay